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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kommissionsverkäufe
Gültig ab 01.12.2023

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Regeln und Praktiken fest, die die Beziehung zwischen dem Eigentümer eines in Artikel 2 genannten Produkts und dem Konsignationslager Blue-Cherry mit Sitz in 230B Route de Berne, 1066 Épalinges regeln.

Sie umfassen alle Verpflichtungen beider Parteien. Durch die Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird davon ausgegangen, dass der Produkteigentümer diese vorbehaltlos akzeptiert. Blue-Cherry verpflichtet sich seinerseits, unter Einhaltung dieser Bedingungen als Vermittler aufzutreten.

Artikel 1: Einleger und Einleger: Jeder Erwachsene kann seine in Artikel 2 genannten Produkte, deren Eigentümer er ist, bei Blue-Cherry, Route de Berne 230B, 1066 Épalinges hinterlegen.

Artikel 2: Akzeptierte Produkte: Es wird Kleidung vom Neugeborenen bis zum 14. Lebensjahr akzeptiert, die sich in ausgezeichnetem Zustand befindet und der aktuellen Saison entspricht. Blue-Cherry behält sich das Recht vor, bestimmte Artikel oder Größen aufgrund seines Lagerbestands abzulehnen. 

Artikel 3: Einzahlungsverfahren: Einzahlungen können über das Online-Blue-Cherry-Konto oder nach Vereinbarung im Showroom vorgenommen werden. Für die erste Einzahlung ist ein Ausweis erforderlich.

Artikel 4: Qualitätscharta: Bei Blue-Cherry legen wir Wert auf absolute Transparenz und Ehrlichkeit und erwarten dies auch von den Verkäufern. Bitte bringen Sie nur Artikel in einwandfreiem Zustand (vorher geprüft, gereinigt und korrekt gefaltet) zu Blue-Cherry.

 

Alle erhaltenen Kleidungsstücke werden einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen. 

Um unseren Kunden das beste Aussehen, den besten Komfort und die beste Qualität zu garantieren, akzeptieren wir nur:

  1. Hochwertige Marken (siehe Liste unten).
  2. Größenbereich: von 0 bis 14 Jahre alt.
  3. Nur Kleidungsstücke, die in einwandfreiem Zustand sind, mit:
  • Keine Flecken, Löcher, Pilling und keine Gebrauchsspuren (Vergrauung, Dehnung usw.).
  • Die Kleidung wurde vor der Abgabe ordnungsgemäß gereinigt und gefaltet.
  • Auf der Kleidung sind das Markenetikett und die Größe sichtbar (ausgeschnittene Kompositionsetiketten werden akzeptiert).
  • Der Name des Kindes sollte nicht auf der Kleidung sichtbar sein. Falls vorhanden, ergreifen Sie bitte die erforderlichen Maßnahmen, um ihn zu verbergen (Ausschneiden, Durchstreichen usw.).

Blue-Cherry behält sich das Recht vor, Artikel abzulehnen, die nicht konform sind (nicht der mit dem Verkäufer vereinbarten Qualität und Optik entsprechen) und nicht den Kunden- oder Saisonerwartungen entsprechen. Artikel, die während der Qualitätskontrolle abgelehnt wurden, werden dem Einzahler per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Sie müssen vom Einleger innerhalb von 10 Tagen nach der Qualitätskontrolle abgeholt werden. Wenn sie nicht innerhalb dieser Frist abgeholt werden, spendet Blue-Cherry sie an gemeinnützige Partnerorganisationen und/oder Recyclingunternehmen. Diese können vom Einzahler direkt in unserem Ausstellungsraum abgeholt oder per Post zurückgesandt werden, wenn der Verkäufer die Portokosten übernimmt.

UNSERE LIEBLINGSMARKEN: 
- Abercrombie & Fitch
- Akne Studios
- Armani
- Bellerose
-Benetton
- Bonpoint
- Chef
- Burberry
- Catimini
- Cyril Paris
-Diesel
- Dolce & Gabbana
- Finger in der Nase
- LÜCKE
- Garcia Jeans
- Gucci
- Kobolde und Elfen
Jacadi
- John Galliano
- Kaporal
- Karl Lagerfeld
- Lee
- Levi's
- Nackt
-Oshkosh
- Paul Smith
- Kleines Boot
- Petit Patapon
- Ralph Lauren
- Wiederholung
- RipCurl
- Scotch & Soda
- Tommy Hilfiger
- Andere spezialisierte Denim-Marken, umweltfreundliche Premium- und Luxusmarken, die oben nicht aufgeführt sind. Wenn Ihre Marke oben nicht aufgeführt ist oder Sie Zweifel haben, senden Sie uns eine E-Mail: sell@blue-cherry.ch.

Artikel 5: Verkaufspreis: Der Verkaufspreis kann von Blue-Cherry oder vom Einzahler festgelegt werden. Für die Ermittlung des Verkaufspreises stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung.

Blue-Cherry behält sich das Recht vor, den Verkaufspreis nach oben oder unten anzupassen, wenn dies als unangemessen erachtet wird. Der Einzahler wird benachrichtigt und hat 48 Stunden Zeit, diese Änderung zu akzeptieren oder abzulehnen.

Artikel 6: Provisionssatz: Je nach gewählter Einzahlungsoption fallen unterschiedliche Provisionssätze an, die zwischen 40 % und 30 % des Bruttoverkaufspreises im Geschäft liegen.

  • Provision 40-60: Für Einzahler, die ihr Blue-Cherry-Konto nutzen, um Artikel vor der Einzahlung zu registrieren, erhalten sie eine Rückerstattung von 40 % des gesamten Verkaufspreises, einschließlich Steuern, im Geschäft. (Wenn ein Artikel beispielsweise für 10 CHF im Geschäft verkauft wird, erhält der Einzahler 4 CHF. Die an die Steuerbehörden abgeführte Mehrwertsteuer in Höhe von 7,7 % wird von der verdienten Provision von Blue-Cherry abgezogen, die restlichen Mittel werden für die Betriebsausgaben verwendet.)
  • Provision 70-30: Artikel, die vor der Einzahlung nicht über Blue-Cherry registriert wurden, erhalten im Geschäft eine Rückerstattung von 30 % des Gesamtverkaufspreises, einschließlich Steuern. (Wenn ein Artikel beispielsweise im Geschäft für 10 CHF verkauft wird, erhält der Einzahler 3 CHF. Die an die Steuerbehörden abgeführte Mehrwertsteuer in Höhe von 7,7 % wird von der verdienten Provision von Blue-Cherry abgezogen, während die restlichen Mittel den Betriebsausgaben zugewiesen werden.)

Artikel 7: Vertragsdauer: Das Vertriebsmandat gilt ausschließlich für die Dauer eines Jahres. Der Hinterleger verpflichtet sich, die hinterlegten Gegenstände in diesem Zeitraum nicht zu entnehmen. 
Blue-Cherry fordert die Einleger auf, ihre nicht verkauften Artikel innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende abzuholen.
Alle am Ende dieses Zeitraums nicht abgeholten und nicht verkauften Artikel werden an Wohltätigkeitsvereine oder Recyclingunternehmen gespendet.
Wenn Blue-Cherry der Ansicht ist, dass ein nicht verkaufter Artikel innerhalb der Vertragslaufzeit noch in den Lagerbestand des Geschäfts passt, kann er für einen längeren Zeitraum als Kaution zurückbehalten werden.

Artikel 8: Zahlung an den Einleger: Der Verkaufserlös wird dem Fonds des Einlegers für zukünftige Käufe gutgeschrieben. Der Einleger kann eine monatliche Banküberweisung beantragen, um sein Guthaben abzurufen.

Artikel 9: Streit: Blue-Cherry fungiert als Vermittler und kann nicht für böswillige Handlungen des Einlegers haftbar gemacht werden.

Artikel 10: Versicherung: Blue-Cherry schließt für die in seinen Räumlichkeiten deponierten Gegenstände eine Haftpflicht-, Diebstahl- und Feuerversicherung bis zur Höhe des von der genannten Versicherungsgesellschaft erstatteten Betrags ab.